Ehepaar klagt auf Verschiebung des Schornsteinfeger-Termins während der Corona-Pandemie
Dr. Katharina Laschinski • 4. Januar 2021
Im heutigen Wiese und Kollegen Blogeintrag befassen wir uns mit dem Begehren von Corona Risikopatienten aus Hannover:
Hallo, hier ist der Schornsteinfeger!
Diese freundliche Begrüßung hört man- Gott sei Dank – auch während der Pandemie! Immerhin geht es unter anderem um Brandschutz und damit um die Sicherheit ggf. zahlreicher Menschenleben und auch Sachgüter.
Während die Gerichte sich derzeit überwiegend mit Verfahren befassen, mit denen ein Plus an Kontakten bzw. die Rückkehr zu den üblichen Regeln verfolgt wird, hatte ein Ehepaar aus Hannover ein ganz anderes Begehren: Sie wollten, weil sie einer Corona- Risikogruppe angehörten, den Termin für die regulär anstehenden Schornsteinfegerarbeiten auf ihrem Grundstück verschieben lassen.
Schornsteinfeger und zuständige Verwaltungsbehörde lehnten dies ab und forderten die Kläger zuletzt mit einem kostenpflichtigen Bescheid zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten auf. Die Kläger kamen dem nach, wollten aber dennoch die Rechtmäßigkeit der Verfügung überprüft wissen.
Das Verwaltungsgericht Hannover (9.11.2020, 13 A 4340/20) wies die Klage ab. Das Gericht hielt den Bescheid für rechtmäßig und insbesondere die Durchführung der Arbeiten des Schornsteinfegers für unverzichtbar und damit zumutbar- auch angesichts der Infektionsrisiken durch die Corona-Pandemie. Außerdem könne der Schornsteinfeger die Arbeiten sogar ohne Anwesenheit der Kläger sowie mit Mund- Nase- Schutz und Handschuhen durchführen.
Haben Sie Fragen zum Verwaltungsrecht oder zum Recht der Beliehenen oder wünschen sich eine Beratung vom Fachanwalt vor Ort in Erfurt? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.
Diese freundliche Begrüßung hört man- Gott sei Dank – auch während der Pandemie! Immerhin geht es unter anderem um Brandschutz und damit um die Sicherheit ggf. zahlreicher Menschenleben und auch Sachgüter.
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