Das Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) bestimmt die Pflichten des Dienstherren und regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten von Beamten. Die Abschnitte beschäftigen sich mit Nebentätigkeiten, Personalaktendaten, den Arbeitszeitregelungen und Urlaub sowie der Fürsorge für Beamte in Thüringen:
Die aktuelle Fassung des Besoldungsgesetz des Freistaats Thüringen. Die Regelungen umfassen alle Belange der Bezüge von Beamten, vom Anspruch auf Besoldung über die Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung bis hin zur Rückforderung von Bezügen. Die Anlagen schlüsseln die Besoldungsgruppen auf:
Das Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (ThürLaufbG) regelt neben allgemeinen wie der Ausschreibung und dem Leistungsgrundsatz auch die Laufbahnbefähigung, Vorbereitungsdienste und die Beförderung. Auch Personalentwicklung sowie die dienstliche Beurteilung sind beschrieben:
Im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) werden die allgemeinen Bestimmungen zur Versorgung von Beamten, die Regelungen zum Ruhegehalt, die Unfallfürsorge sowie die Hinterbliebenenversorgung geregelt. Auch Kinder- und pflegebezogene Leistungen sind hier bestimmt:
Der Umgang mit Disziplinarmaßnahmen im Freistaat Thüringen werden vom Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG) statuiert. Die Arten der Disziplinarmaßnahmen, Geldbußen sowie etwaige Kürzungen von Dienstbezügen werden bestimmt. Das behördliche Disziplinarverfahren und sein Ablauf werden klar reguliert:
Die Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) regelt alle Belange der dienstlichen Beurteilung von Beamten in Thüringen. Geregelt werden die Anlässe einer Beurteilung, die Inhalte sowie ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab (Punktwerte und Notenstufen). Auch die Zuständigkeit sowie die Aktenführung sind hier geregelt: