Maßgeblich ist zuerst, dass man sich einen Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet aussucht. Ob es um Mietrecht geht oder um Sozialrecht, ob es Streitigkeiten im Verkehrsrecht betrifft oder den relativ neuen Bereich Onlinerecht – der ausgesuchte Rechtsanwalt sollte thematisch entsprechend versiert und ausgebildet sein. So kann im Arbeitsrecht die Frage zu klären sein, ob er bereits Erfahrungen mit Klagen gegen den betroffenen Arbeitgeber hat und ob er schon Erfolge und gewonnene Prozesse vorzuweisen hat. Gleiches gilt in den vielen anderen Rechtsgebieten – ob Erbrecht, Familienrecht oder Mietrecht. An dieser Stelle muss man als Mandant einfach das sichere Gefühl haben, der ausgewählte Anwalt hat mehrjährige einschlägige Erfahrungen und Erfolge in dem entsprechenden juristischen Fachgebiet vorzuweisen. Auch eine Empfehlung der eigenen Rechtschutzversicherung ist übrigens eine gute Anlaufstelle, denn sie haben häufig entsprechende Premiumanwälte in ausgewählten Rechtsgebieten, die echte Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.
Nun hat man ihn also gefunden, den Experten auf dem betroffenen Rechtsgebiet. Hilfreich ist dabei, wenn er in erreichbarer örtlicher Nähe zu finden ist. Zwar sind im Zeitalter des Internets dem schnellen Versand von Informationen keine Grenzen gesetzt, doch es ist durchaus sinnvoll, dass Anwalt und Mandant zumindest ab und zu ein persönliches Gespräch vereinbaren können. So kann ein Anwalt in Berlin einem Mandanten in Köln sicher in vielen Fällen weiterhelfen, doch manchmal muss es einfach ein Gespräch mit Blickkontakt sein. Umgekehrt bedeutet das, dass Rechtsanwälte Leipzig und Dresden gemeinsam abdecken können, während ein anderer erfahrener Anwalt Erfurt und Thüringen gleichermaßen betreuen kann. Eine gewisse regionale Spezialisierung ist also durchaus möglich und empfehlenswert.
Nachdem man sich entschieden hat, welcher Anwalt die Mandantschaft übernehmen soll, kommt der erste spannende Teil – er muss alle Details zum jeweiligen Fall erfahren und eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten abgeben. Hier hilft dem Mandanten letztlich nur eines – absolute Offenheit. Er muss die Ziele des Verfahrens offen legen – will er zum Beispiel eine Abfindung aushandeln, ist die Kündigung unrechtmäßig, ist die Abmahnung ungerechtfertigt oder geht es um eine Klage in Bezug auf das zuständige Versorgungswerk.
Geht es um eine Scheidung, wird die Frage des Unterhalts zu klären sein und unter Umständen auch die Fragen nach dem Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern. Nicht weniger heikel können die vielfältigsten Klagepunkte im Familienrecht sein. Im Mietrecht dagegen sind Punkte zu klären wie bestehende Mietrückstände oder diverse Pflichten, denen der Vermieter nicht nachgekommen sein soll. Wie auch immer sich die spezifischen Fragestellungen ergeben, der Anwalt muss möglichst viele Hintergründe kennen – denn nur dann ist es ihm möglich, eine vernünftige, fundierte und gut durchdachte Strategie für die Formulierung der Klage zu entwickeln. Diese muss nicht nur auf das Ziel des Mandanten ausgerichtet sein, sondern auch solide begründet werden. Dabei helfen alle Details und Hintergründe zu dem jeweiligen Fall ganz enorm.
Im nächsten Schritt wird die Streitigkeit dann eröffnet – in der Regel mit der Erhebung einer Klage. Hier hängt es allerdings sehr von den jeweiligen Umständen des Prozesses ab, wie der genaue Ablauf ist. Während im Arbeitsrecht nun durchaus eine Klage folgen kann, hat man im Fall von offenen Verbindlichkeiten vielleicht das gesamte außergerichtliche Mahnverfahren bereits hinter sich und sieht jetzt ebenfalls nur noch den Weg der Klage auf Zahlung. Selbst im Verkehrsrecht kann nun eine Klage anstehen, die je nach Vorwurf auch in ein Strafverfahren münden kann. In diesem Fall hätte sich der Verkehrsteilnehmer auch eines strafrechtlichen Vergehens im Straßenverkehr schuldig gemacht – was gar nicht so selten ist. Spätestens aber, wenn die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht ist, geht das gesamte Verfahren seinen ordnungsgemäßen Gang. Die Klage geht bei Gericht ein und wird der Gegenseite zugestellt. Je nach Rechtsgebiet kann nun ein Gütetermin folgen, in dem man sich um die gütliche und außergerichtliche Einigung der Angelegenheit bemüht. Ist das nicht möglich, kommt es zum Prozess der ersten Instanz.
Wird man als Kläger oder Beklagte zur Verhandlung geladen, besteht Anwesenheitspflicht. Je nach Sachlage kann es schon in der ersten Instanz sehr angeraten sein, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen obwohl hier noch nicht zwingend Anwaltszwang besteht. Doch während einer solchen Verhandlung tauchen immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen kann. Dies gilt vor allem im Strafprozess, wenn Zeugen unter Eid aussagen müssen. Dann kann es sehr empfehlenswert sein, bereits in der ersten Instanz durch einen erfahrenen Juristen vertreten zu werden. Ähnlich sieht die Situation bei einer Auseinandersetzung im arbeitsrechtlichen Bereich aus – soll das Gericht eine Einigung herbeiführen oder ein Urteil sprechen, hängt für den Kläger sehr viel von dem Verlauf des Prozesses ab. Entsprechend dürfte die Gemütslage dann sein – von hochgradiger Nervosität bis zu blanker Panik reicht dann das Spektrum der Gefühle. Ist das Fortbestehen eines langjährigen Arbeitsverhältnisses von dem Urteilsspruch des Gerichts abhängig, wird der Kläger rein emotional kaum in der Lage sein, dem Prozess konzentriert zu folgen und zu jeder Zeit die richtigen Antworten in der passenden Tonalität zu geben. Ein erfahrener, souveräner Anwalt ist dann für den Kläger eine enorme Erleichterung und Unterstützung – ganz besonders, wenn er sich einem früheren Widersacher auf der Seite des Arbeitgebers gegenüber sieht. Zum Abschluss der ersten Instanz wird in der Regel ein Urteil gesprochen – hat man einen versierten Rechtsanwalt an seiner Seite, ist die Chance umso größer, dass es so lautet, wie man sich das erhofft hatte.
»Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.« (Quelle: Imagewerbung des DAV)
Ob es sich um Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Familienrecht handelt, ob man einen Anwalt in Berlin oder in Köln benötigt – nichts geht über einen guten Rechtsanwalt, der fachlich versiert in seinen thematischen Schwerpunkten einfach top ist. Ein Anwalt, dem der Mandant vertraut und der es versteht, ihm in der aufregenden Zeit eines Prozesses nicht nur fachlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen. Denn jeder, der schon einmal einen Prozess mitgemacht hat, weiß was das heißt – unabhängig davon, ob man Kläger oder Beklagter ist, unabhängig davon, um welches Rechtsgebiet es sich handelt so ist ein Prozess immer eine psychische und finanzielle Belastung. Plötzliche Stimmungsschwankungen von heller Verzweiflung über vollständige Gleichgültigkeit bis zu totaler Freude sind nicht selten – und am schlimmsten ist es vielleicht, die Monate zwischen den einzelnen Prozesstagen durchzustehen.
Gar nicht zu reden von den Augenblicken, in denen man die Nachricht über eine Berufung oder Revision der Gegenseite erhält – in solchen Momenten möchte man oft schlicht einfach nur noch aufgeben. Gerade dann ist ein erfahrener, etablierter Anwalt eine unglaubliche Erleichterung – zwar kann er wenig an der oft chaotischen Gefühlslage ändern, doch er kann seinem Mandanten das sichere Gefühl geben, in guten Händen zu sein und die Verhandlung vor Gericht getrost der professionellen Vertretung des Anwalts zu überlassen. Für einen Mandanten – unabhängig davon, ob Kläger oder Beklagter, ist das eine echte Wohltat. Denn er dürfte einen Prozess gerade als Geladener oft wie unter Drogeneinfluss erleben und kaum wirklich aufnahme- oder aussagefähig sein – da ist es schlicht nur gut und beruhend, einen kompetenten Vertreter der Zunft neben sich zu wissen, dem man das Geschehen getrost in die erfahrenen Hände legen kann. Doch worauf gilt es, bei der Auswahl seines Anwalts zu achten?
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich immer nach Ihrem konkreten Fall. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle nur grobe Züge darstellen, aber vielleicht zumindest einen Einblick und eine Orientierungshilfe in das Gebührensystem der Rechtsanwälte geben.
Zu unterscheiden ist zunächst die reine Beratung von der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Für die Beratung wird in der Regel eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gilt das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG). Hier richten sich die Gebühren nach dem sog. Gegenstandswert. Das ist der Betrag, aus dem der Rechtsstreit jeweils besteht, zum Beispiel die Summe, die Sie von Ihrem Gegner einklagen möchten. Dem Gegenstandswert werden im RVG bestimmte Gebührensätze zugeordnet. Diese werden dann mit einem Faktor multipliziert, der sich nach der Art der anwaltlichen Tätigkeit richtet.
Besonders Unternehmern bieten wir gern auch Pauschalverträge wie z.B. Vertrags-Flatrates an.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese im Einzelfall auch eintritt, zahlt die Rechtsschutzversicherung unsere Gebühren.
Wenn man sich die Kosten für einen Anwalt selbst nicht leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung hat, besteht noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe. Die Formulare hierfür finden Sie unter Downloads.
Ansonsten gilt: Je mehr Sie uns helfen, umso geringer sind die Kosten.
Und: Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns!